AGB Vossi Reisemobile
Mietpreis
Die Preisliste gilt für das laufende Jahr.
Im Mietpreis ist enthalten:
spezielle Versicherungen für Vermietfahrzeuge, Vollkaskoversicherung mit 1500,- €, Teilkasko mit 500,- € Selbstbeteiligung.
Die jeweilig gültige Mehrwertsteuer
Berechnung
des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird der Wohnwagen vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.
Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % mindestens jedoch 250,- € innerhalb 3 Werktage fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Übersteigt der Mietpreis nicht die Anzahlung, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluß fällig. Mahngebühren werden mit 15,- € pro Mahnung berechnet.
Kaution
Bei der Übergabe des Wohnwagen muss eine Kaution in Höhe von 1000,- € in Bar oder per Überweisung hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird der Wohnwagen ohne Beschädigungen zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird der Wohnwagen verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Rücktrittskosten fällig:
- bis 70 Tage 10 %,
- bis 60 Tage 60 %,
- bis 30 Tage 80 %
- bei weniger als 10 Tagen vor dem Übernahmetag 100 % des Reisepreises.
Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter.
Wird der Wohnwage ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden.
Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren
- der Wohnwagen kann am vereinbarten Tag lt. Mietvertrag zur vereinbarten Zeit, ab 16:00Uhr übernommen werden. Der Übernahmetag und der Rückgabetag wird als ein Miettag berechnet.
- die Rückgabe des Wohnwagens erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit – bis spätestens 15.00 Uhr. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei der Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird der Wohnwagen verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,- €. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.
- Der Wohnwagen ist innen und außen im gereinigten Zustand zu übergeben. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen.
(Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln Reinigen.) Für Schäden haftet der Mieter.
- ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Außenreinigung 50,- € Innenreinigung 50,- €, für eine Toilettenreinigung zusätzlich 50,- € und für eine Reinigung durch Verschmutzung durch Tiere nochmals 50,- € zusätzlich zu zahlen.
Fahrer
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt und im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.
Nutzung
Der Wohnwagn darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.
Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Wohnwagens durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.
Reparaturen
am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.
Unfall
Bei jedem entstandenem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen.
gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch zu verständigen.
der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung – unbegrenzte Deckung, Vollkasko 1500,- € und Teilkasko 500,- € SB speziell für Vermietfahrzeuge sind abgeschlossen.
Reiserücktrittsversicherung und sonstige Versicherungen wie Urlaubsschutzpaket können beim Vermieter abgeschlossen werden.
Haftung des Mieters
der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe.
bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein.
weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.
Haftung des Vermieters
der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für den Wohnwagen abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist.
für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Gerichtsstand
für beide Teile ist der Sitz des Vermieters.
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